Allgemeine
Geschäftsbedingungen
PAPA MARCO
Sound • Marco Saß • Steinbrinksweg 45 •
31840 Hess. Oldendorf (kurz Papa Marco)
Gültig für
(A.) Vermietung von Veranstaltungstechnik,
(B.) Verkauf von Veranstaltungstechnik,
(C.) Subunternehmeraufträge und
(D.) Dienstleistungen.
(A.)
Vermietung von Veranstaltungstechnik
Angebote
& Vertragsabschluss
Reservierungen
Sofern im
Angebot kein Reservierungszeitraum genannt ist, sind sämtliche Angebote freibleibend.
Preisbindung
Sofern keine
besondere Bindefrist vereinbart wurde, halten wir uns 14 Werktage an den
angegebenen Preis gebunden. Durch die entsprechende Auftragserteilung (Annahme
des Angebots durch den Mieter) kommt der Vertrag zustande.
Haftung
Nach Übergabe
des Mietgegenstandes (Ende des Aufbaus bis Beginn des Abbaus), im Fall von
Anmietung technischer Geräte (ab Herausgabe der Mietsache bis Rücknahme) haftet
der Kunde in vollem Umfang für Schäden von ihm oder von Dritten. Die Haftung des
Kunden bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigung
und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe des
Neuwertes; bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder
Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und
Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Neu- bzw.
Ersatzbeschaffung. Sind aus vom Kunden zu vertretenden Gründen In
standsetzungsarbeiten notwendig geworden, so werden dem Kunden diese Arbeiten
zu den jeweils gültigen Sätzen und Bedingungen von PAPA MARCO berechnet. Der
Kunde hat die Mietsachen zu Zwecken der Instandsetzung auf seine Kosten in die
Geschäftsräume von PAPA MARCO zu schaffen, sofern dies verlangt wird. Der Kunde
ist verpflichtet, Betrieb, Installation und Bedienung nur durch Fachkundige
auszuführen bzw. auszuführen lassen. Dies ist PAPA MARCO auf Verlangen
nachzuweisen. Insbesondere unter Berücksichtigung der einschlägigen
Vorschriften. Hierbei sind die VStättVO, die allgemein anerkannten Regeln der
Technik (DIN,VDE, etc.), die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln sowie die Bestimmungen der
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten.
Zahlung
Die in
unseren Rechnungen und Auftragsbestätigungen genannten Zahlungsziele sind
verbindlich.
Rücktritt/Kündigung
des Vertrags
Im Falle des
Rücktritts durch den Kunden entstehen die folgenden Stornokosten:
• bis
30 Tage vor Aufbaubeginn: 30% der Vertragssumme,
• bis
10 Tage vor Aufbaubeginn: 50% der Vertragssumme,
• bis
3 Tage vor Aufbaubeginn: 80% der Vertragssumme,
• danach
ist die volle Vertragssumme fällig.
Der Vertrag
kann von beiden Parteien gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn
von PAPA MARCO kurzfristig zusätzliche Leistungen zu erbringen sind. In diesem
Fall gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 580a Abs. 3 BGB). PAPA MARCO
ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung
in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn
gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein
außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist. PAPA MARCO kann
Mietverträge fristlos kündigen, wenn gravierende rufschädigende oder
moralisch-ethisch nicht vertretbare Gründe für sich als gegeben ansieht.
Besondere
Obliegenheiten des Kunden
Sturm/Wind
Der Kunde
sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten
Sache.
Behörden
Der Kunde sorgt
eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen.
Strom
Der Kunde
sorgt für ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch eine
Elektrofachkraft auf Basis der einschlägigen Vorschriften. Ist die
Stromversorgung mittels Generator angedacht, ist PAPA MARCO bei der Planung und
Auswahl entsprechend mit einzubeziehen und vor Vertragsabschluss entsprechend
zu informieren.
Für Ausfälle
und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen
oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem
Verschulden. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis
zur Höhe des Neuwertes der Geräte.
Instandhaltung
Die
Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist zur Instandhaltung
der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Für verbrauchte, defekte
oder verloren gegangene Leuchtmittel oder anderer Teile, einschließlich
Kleinteilzubehör, welche nicht dem üblichen Verschleiß unterliegen, hat der
Kunde den Neuwert zu erstatten.
Versicherung
Der Kunde ist
verpflichtet, das allgemein mit der Mietsache verbundene Risiko (Verlust,
Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu
versichern. Der Abschluss einer Versicherung ist PAPA MARCO auf Verlangen
nachzuweisen.
Rechte
Dritter
Der Kunde hat
die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen
Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet PAPA MARCO unter
Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zubenachrichtigen, wenn
die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von
Dritten in Anspruch genommen werden. Der Kunde trägt die Kosten (insbesondere
auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter
erforderlich sind.
Rückgabe der
Mietgegenstände
Sofern nicht
anders vereinbart, findet die Rückgabe (nach vorheriger tel. Absprache) der
gemieteten Gegenstände im Lager von PAPA MARCO in 31840 Hess. Oldendorf statt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem, einwandfreiem
Zustand und geordnet zurückzugeben. PAPA MARCO behält sich die eingehende
Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor und kann
den Aufwand zur Wiederherstellung in Auslieferungszustand (z.B. Reinigung,
Sortierung) nach Aufwand auf Stundenbasis nachberechnen. Die rügelose
Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes
der zurückgegebenen Mietgegenstände.
Die
vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so hat
der Kunde PAPA MARCO hiervon unverzüglich telefonisch oder elektronisch in
Kenntnis zu setzen. Für jeden Einsatztag, den der Rückgabetermin überschritten
wird, hat der Kunde die volle pro Einsatztag vereinbarte Vergütung zu entrichten.
PAPA MARCO bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die
Vergütung pro Einsatztag ist ggfs. zu ermitteln, indem der ursprünglich
vereinbarte Gesamtpreis durch die Einsatztage der ursprünglich vereinbarten
Mietzeit geteilt wird.
Zahlungsverzug
Ist der Kunde
mit seiner Zahlung in Verzug, so entbindet dies PAPA MARCO von seiner
Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.
Änderungen
Vertragsänderungen
jeglicher Art bedürfen der Schriftform.
Ersatz
Sollte PAPA
MARCO durch nicht vorhersehbare Ereignisse die Erbringung seiner Leistung
unmöglich sein, so verpflichtet sich PAPA MARCO, eine gleichwertige
Ersatzleistung zu erbringen.
Gerichtsstand,
anwendbares Recht
Gerichtsstand
ist 31840 Hameln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Abwehrklausel
Entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters
erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Salvatorische
Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche
gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
(B.) Verkauf
von Veranstaltungstechnik
Allgemeines
Angebote,
Lieferungen und Leistungen von erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen.
Spätestens
mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.
Entgegenstehenden Geschäfts - bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit
widersprochen. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Abweichungen von diesen AGB
sind nur wirksam, wenn der Verkäufer dies schriftlich bestätigt.
Angebot und
Vertragsabschluss
Angebote von
PAPA MARCO sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, stets
unverbindlich und freibleibend. Abgeschlossene Verträge werden mit Zugang der
schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw.
Leistung für beide Seiten verbindlich festgelegt und rechtsgültig. Ergänzungen,
Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch im Fall einer
mündlichen Absprache kann auf die Erfordernisse der schriftlichen Bestätigung
nicht verzichtet werden.
•Der
Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden, auch aus wichtigen Gründen, ist
ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Expresslieferungen.
Ausnahme: 2.6.
•Abnahmeverweigerungen
von geschlossenen Kaufverträgen auch für Nachlieferungen sind unzulässig.
Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Ausnahme: 2.6.
Erklärt sich
PAPA MARCO in vorher vereinbarten Fällen zur Rücknahme bereit, ist er
berechtigt, eine Rücknahmegebühr von 15,00 EUR sowie anfallende Spesen und
Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Rücknahmen erfolgen ausschließlich unter der
Voraussetzung der vorherigen Absprache und in einer für PAPA MARCO frachtfreie
n Lieferung in Originalverpackung. Bei sichtlichen Gebrauchsspuren behält sich
PAPA MARCO zusätzliche Abzüge vor. Ausnahme: 2.6.
Ist der
Käufer ein Verbraucher (i.S.d. BGB), so gilt folgendes: Sie können die
erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch
Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der
Ware und der Belehrung über die Rückgabe. Nur bei nicht paketversandfähiger
Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch
Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E - Mail
erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder
des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten
und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
PAPA MARCO, Steinbrinksweg 45 31840 Hess. Oldendorf. Rückgabefolgen: Im Falle
einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu
gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt
nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung -
wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht
wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt.
Preise
Sämtliche
Preise verstehen sich in EUR und - sofern nicht anders angegeben - netto zzgl.
der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Preisangaben gegenüber Verbrauchern
(i.S.d. BGB) sowie in unserer Gebrauchtwarenliste verstehen sich inklusive der
jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisänderungen,
Druckfehler und Irrtum bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die in der
Auftragsbestätigung von PAPA MARCO genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen
und Leistungen werden gesondert berechnet.
Soweit nicht
anders angegeben, hält sich PAPA MARCO an die in seinen Angeboten enthaltenen
Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden.
Die Preise
verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager. Auf Wunsch des Käufers
erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten für den Transport und
Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts
anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung bzw. Leistungserbringung gegen
Nachnahme, Vorkasse oder Barzahlung.
Bei
Zahlungsverzug des Käufers ist PAPA MARCO berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
Diese richten sich nach dem Durchschnitt der Kontokorrentzinsen der Banken und
wird auf 8 % für Unternehmer (§ 14 BGB) und 5 % für Verbraucher (§ 13 BGB)
festgelegt.
Der Käufer
ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen
Zahlungen zurückzuhalten.
Bei
Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug,
Lastschriftrückgabe oder Nichteinlösung eines Schecks, ist PAPA MARCO
berechtigt, alle offenen, auch gestundeten, Rechnungen fällig zu stellen. PAPA
MARCO ist darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur
noch gegen Vorkasse auszuführen. Dies berechtigt den Käufer nicht zur
Annahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen.
Zahlungen
sind in für PAPA MARCO spesenfreier Weise zu bezahlen. Anfallende Kosten bei
Lastschrift - oder Scheckrückgaben werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H.
von 10,00 EUR dem Käufer belastet.
Unter
Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des
Käufers legt PAPA MARCO fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers
erfüllt sind.
Lieferung und
Leistung
Die Lieferung
erfolgt ab Lager auf Kosten des Käufers. Dies gilt sowohl für die
Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen.
Von PAPA
MARCO genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes
vereinbart wurde.
Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die PAPA MARCO die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen - hierzu gehören beispielsweise auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. , auch
wenn sie bei Vorlieferanten von PAPA MARCO eintreten, hat PAPA MARCO auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen PAPA MARCO die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten.
Sollten diese
Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener
schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden
Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
Sofern sich
PAPA MARCO wegen Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine in
Verzug befindet, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen,
soweit die Verzögerungen nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PAPA MARCO
oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.
PAPA MARCO
ist ausdrücklich zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Versand,
Transportversicherung und Gefahrenübergang
Die Lieferung
erfolgt ab Lager auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für die
Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen.
Die Wahl der
Versandart trifft der Käufer. Wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt,
so erfolgt die Auswahl durch PAPA MARCO nach Ermessen. Handelt es sich um Ware,
die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, so
ist PAPA MARCO befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen.
Die Lieferung
bzw. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Ware an den Transportaus führenden
übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der
Versand ohne Verschulden von PAPA MARCO unmöglich wird, dann geht die Gefahr
mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
PAPA MARCO
schließt auf Wunsch des Käufers vor Versand der Ware eine Transportversicherung
ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und
etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines
Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie PAPA MARCO anzuzeigen. Der
Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen der jeweiligen
Transportgesellschaft verantwortlich. PAPA MARCO übernimmt die Abwicklung mit
der Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistung zukommen. PAPA
MARCO ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den Käufer
vorzunehmen.
Bei Versand
von Leuchtstoffröhren und Neon übernehmen die meisten Transporteure, die
Transportversicherung und auch PAPA MARCO keine Haftung.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche
Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis
zur vollständigen Zahlung aller Forderungen von PAPA MARCO durch den Käufer
bleibt das Eigentum der gelieferten Ware bei PAPA MARCO, auch im Falle der
Weiterverarbeitung oder Umbildung (Vorbehaltsware).
Erlischt das
(Mit-)Eigentum von PAPA MARCO durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache
anteilig (Rechnungswert) auf PAPA MARCO übergeht. Der Käufer verwahrt das
(Mit)Eigentum von PAPA MARCO unentgeltlich. Ware, an der PAPA MARCO ein
(Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden ebenfalls als Vorbehaltsware
bezeichnet.
Der Käufer
tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
sowie aus anderen Rechtsgründen (Versicherung, unerlaubte Handlung), auch im
Falle der Weiterverarbeitung, an PAPA MARCO ab. Auf Verlangen von PAPA MARCO
hat der Käufer PAPA MARCO die Schuldner der abgetretenen Forderung innerhalb
von 8 Tagen zu nennen (Betrag, Fälligkeit, Anschrift etc.) und den Schuldnern
die Abtretung mitzuteilen. Der Käufer ermächtigt PAPA MARCO außerdem, die
Forderungsabtretung seinerseits den Schuldnern des Käufers bekannt zu geben.
Eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig
und kann strafrechtliche Folgen haben.
Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von PAPA MARCO
hinzuweisen und PAPA MARCO unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Kosten
und Schäden trägt der Käufer.
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist PAPA
MARCO berechtigt, die Ware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt jedoch
nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Bis zur
Erfüllung aller Forderungen, die PAPA MARCO aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem
Käufer zustehen, werden PAPA MARCO Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen
nach seiner Wahl freigeben wird, sobald der Wert die Forderung nachhaltig um
mehr als 30% übersteigt. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum
noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-,
Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen
Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese
auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
Gewährleistung
PAPA MARCO
gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln
sind, es sei denn, diese wurden vor Vertragsschluss dem Käufer mitgeteilt. Es
gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, soweit nichts anderes vereinbart
wurde. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Ist der Käufer kein
Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so wird keine Gewährleistung auf als gebraucht
verkaufte Ware gewährt. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatz - und
Aufwendungsersatzansprüche nach § 284 BGB.
Leuchtmittel
und als "defekt" gekennzeichnete Ware sind von der Gewährleistung
ausgenommen. Die Gewährleistung erlischt außerdem bei Eingriff an den
Gegenständen, bei unüblichem oder außergewöhnlichem Gebrauch, bei
Nichtbefolgung von Betriebs - oder Wartungshinweisen, bei Verwendung von
Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
Erkennbare
Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung,
schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Gewährleistungsfälle,
hier haftet i. d. R. der Transporteur.
Im Falle der
Mängelrüge des Käufers hat dieser die schadhafte Ware PAPA MARCO zu
überbringen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Käufers. Ansprüche des
Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von PAPA MARCO
gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des
Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Der Käufer
erhält nach Wahl von PAPA MARCO Mängelbeseitigung (Nachbesserung), Umtausch
oder Warengutschrift. Der Umtausch kann auch gegen Ware gleicher Art und Güte
erfolgen. Schlägt eine dreimalige Nachbesserung nach angemessener Frist fehl,
so kann der Käufer nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder vom
Kaufvertrag zurücktreten, sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadens-
oder Aufwendungsersatz verlangen.
Die
Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für
Umtausch oder ersetzte oder reparierte Teile.
Reparaturleistungen,
die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt.
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, auch wenn die Reparatur auf
Kundenwunsch nicht ausgeführt wird. Bei Rücksendungen von Waren, die keinen
Fehler aufweisen, werden entstandene Prüfaufwendungen berechnet.
Allgemeine
Haftungsbeschränkungen und Hinweise
PAPA MARCO
weist ausdrücklich auf die für Montage, Installation und Betrieb in
öffentlichen Gebäuden, Bühnen oder Versammlungsstätten geltenden besonderen
Sicherheitsrichtlinien bzw. -vorschriften insbesondere für
Sachverständigenabnahmen hin. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, sich über
diese Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften zu informieren, diese zu
beachten, sowie Montage, Installation, Betrieb und Abnahme gemäß diesen Sicherheitsrichtlinien
und -vorschriften vorzunehmen. Der Käufer verpflichtet sich hiermit außerdem,
seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften mitzuteilen,
sowie für die Montage, Installation, Betrieb und Sachverständigenabnahme
geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen.
Die
gelieferte Ware darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Wenn am
Bestimmungszweck der Ware Zweifel bestehen, müssen diese bei einem kompetenten
Fachmann oder PAPA MARCO geklärt werden.
Schadensersatzansprüche
des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei
Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung durch PAPA MARCO sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Sonstiges
Für sämtliche
Rechtsbeziehungen zwischen PAPA MARCO und Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG). Der
Gerichtsstand ist 31840 Hameln, Erfüllungsort ist das Lager.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche
gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt
(C.) Subunternehmer Verträge
Sämtliche
Aufträge seitens PAPA MARCO an Subunternehmer unterliegen den folgenden
Geschäftsbedingungen. Diese verstehen sich als Teil der AGB von PAPA MARCO und
gelten daher für Geschäftsbeziehungen mit Subunternehmern auch dann, wenn
allgemein nur auf AGB von PAPA MARCO Bezug genommen wird. Etwaige
anderslautende Geschäftsbedingungen des Subunternehmers sind für Aufträge von
PAPA MARCO an den Subunternehmer nicht gültig. Durch die erstmalige Annahme
eines Auftrages gemäß den vorliegenden AGB für Subunternehmer von PAPA MARCO
erkennt der Subunternehmer diese Bedingungen auch als Grundlage für sämtliche
etwaige Folgeaufträge an. Erfolgt eine Beauftragung eines Subunternehmers
mündlich, so gilt der Auftrag ebenfalls als gemäß den vorliegenden AGB für Subunternehmer
von PAPA MARCO erteilt, sofern er ab dem 01.08.2023 erteilt wurde.
Sämtliche
Aufträge seitens PAPA MARCO bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen
Beauftragung sowie der unverzüglichen Rückübermittlung des unterzeichneten
Auftrages durch den Subunternehmer per E-Mail an PAPA MARCO. Der Auftrag tritt
erst mit Eingang der vom Subunternehmer unterzeichneten Auftragsbestätigung bei
PAPA MARCO in Kraft.
Erfolgt in
Ausnahmefällen in Abweichung von 2.1 die Beauftragung nicht auf schriftlichem,
sondern auf fernmündlichem, mündlichem oder anderem Wege, so ist dies durch
eine kurze, schriftliche Mitteilung des Subunternehmers zu bestätigen. In
Sonderfällen kann bei Einverständnis durch PAPA MARCO die Mitteilung auch
fernmündlich bzw. mündlich gegeben werden.
Jeder
Subunternehmer verpflichtet sich, nur solche Aufträge anzunehmen, zu deren
Durchführung er seinem Wissen, Können oder seiner Erfahrung nach in der Lage
ist. Nachweise hat er auf Verlangen vorzulegen. Er hält sich an die in diesem
Beruf üblichen, ethischen Grundsätze und an die im jeweiligen Rahmen
herrschenden Etikett Vorschriften (insbesondere Kleiderordnung, gepflegtes
Äußeres, keine T-Shirts von Dritt- oder Eigenfirmen). Nachweisliche Verstöße
gegen diese Bestimmungen führen zur sofortigen Ungültigkeit des Vertrages bzw.
entbinden PAPA MARCO von ihrer Zahlungsverpflichtung. Des Weiteren behält sich
PAPA MARCO das Recht vor, eine etwaige, vom Auftraggeber auf Grund der
Verletzung der oben angeführten Bedingungen geforderte Preisminderung in vollem
Umfang an den betreffenden Subunternehmer weiter zu berechnen, sein Honorar in
entsprechendem Umfang zu kürzen bzw. den betreffenden Subunternehmer wegen
weiterer, durch sein Verhalten erlittener Schäden und Folgeschäden in vollem
Umfang in Anspruch zu nehmen.
Sofern diese
vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, übermittelt PAPA MARCO dem
Subunternehmer alle veranstaltungsbezogenen Unterlagen. Sind diese nicht
ausreichend oder sind keine Unterlagen vorhanden, verpflichtet sich der
Subunternehmer alle nötigen Recherchen nach Rücksprache mit PAPA MARCO selbst
durchzuführen.
Ist der
Subunternehmer aus irgendeinem Grund an der Durchführung des Auftrags
verhindert, teilt er dies PAPA MARCO unverzüglich mit. Tritt diese Verhinderung
erst nach Annahme des Auftrags durch den Subunternehmer, auf welche Art auch
immer ein, so ist der Subunternehmer verpflichtet, auf seine Kosten einen
gleichwertigen Ersatz zu stellen, alle sonstigen damit verbundene Kosten zu
übernehmen und allfällige Schadenersatzforderungen seitens des Kunden zu
erfüllen. Vor der Weitergabe/Abtretung eines Auftrages von PAPA MARCO durch den
Subunternehmer an einen Kollegen bedarf es der Einholung einer schriftlichen
Zustimmung durch PAPA MARCO.
PAPA MARCO
verständigt den Subunternehmer unverzüglich von eventuellen Absagen, Programm-
oder Terminänderungen. PAPA MARCO wird von der Zahlung des vereinbarten
Honorars für diesen Auftrag gegenüber dem Subunternehmer frei.
Der
Subunternehmer verpflichtet sich, nicht mit dem Kunden der Firma PAPA MARCO
und/oder Dritten in irgendeiner, über das notwendige Maß hinausgehende Weise in
Kontakt zu treten, seine Daten bzw. Visitenkarten und Kontaktadresse/-nummern
bzw. Werbematerialien beliebiger Art mit Ausnahme solcher von PAPA MARCO an den
Kunden von PAPA MARCO weiterzugeben, diesem seine –des Subunternehmers– Dienste
ohne Vermittlung von/durch PAPA MARCO anzubieten bzw. Aufträge direkt von
diesem anzunehmen. Des Weiteren verpflichtet sich der Subunternehmer im Auftrag
von PAPA MARCO an keinen der Veranstalter bzw. an keinen Teilnehmer oder
sonstigen Anwesenden, Kontaktdetails weiterzugeben bzw. in irgendeiner Art
seine Dienste anzubieten.
Subunternehmer
verpflichten sich über alle Geschäftsgeheimnisse, sowohl im Vorfeld, als auch
während der Dauer des Einsatzes und nach der Beendigung, Stillschweigen zu
bewahren! Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich auf alle technischen,
kaufmännischen und persönlichen Vorgänge und Verhältnisse, die dem
Subunternehmer im Zusammenhang mit seinem Einsatz bekannt sind. Die Veröffentlichung
von Bildmaterial im Internet und/oder sozialen Netzwerken ist ausdrücklich
untersagt. Im Falle einer Verletzung dieser Verpflichtung wird die
unverzügliche Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 25.000 EUR an PAPA
MARCO fällig, wobei sich PAPA MARCO weitere gerichtliche und außergerichtliche
Schritte vorbehält.
Tritt ein
Kunde von PAPA MARCO bzw. ein beliebiger weiterer Gast an den Subunternehmer
heran, um einen weiteren Auftrag zu erteilen oder um
produktions-/projektbezogene Daten/Informationen zu beziehen, ist der Kunde
bzw. Gast unverzüglich an PAPA MARCO weiterzuleiten. PAPA MARCO ist von diesem
Ereignis ebenfalls zu informieren.
Eine
Verletzung der Bestimmungen der Punkte 6. und 6.1. führt unweigerlich zu einer
Inanspruchnahme des Subunternehmers auf Schadenersatz. Weitere rechtliche
Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Bezahlung
des in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Honorars erfolgt binnen 30 Tagen
nach Rechnungserhalt auf ein vom Subunternehmer angegebenes Konto. Die
Erstattung von sonstigen Kosten wie Reisekosten, Mehraufwand, Planungs- und
Verpflegungs-Pauschalen bedürfen der vorherigen Absprache und schriftlichen
Bestätigung.
Vereinbarte
Tagespauschalen sind auf eintägige Produktionen mit einer maximalen Arbeitszeit
von zehn Stunden bezogen. Ist die Anwesenheit des Subunternehmers länger als
zehn Stunden auf der Produktion erforderlich, ist dies in Ausnahmefällen
möglich. Der vereinbarte Tagessatz steigt dann proportional um 10% je Stunde.
Verpflegung/Catering/Unterkunft/Reisekosten
Dem
Subunternehmer wird ab Arbeitsbeginn eine angemessene Verpflegung für die
Arbeitszeit zur Verfügung gestellt – mindestens eine warme Mahlzeit pro Tag.
Getränke stehen ihm während seiner gesamten Arbeitszeit zur Verfügung. Ist das
Catering unzureichend oder nicht vorhanden, werden die landesüblichen
Verpflegungspauschalen von PAPA MARCO erstattet. Bei Produktionen mit
Heimübernachtungen wird pro Tag ebenfalls diese Pauschale erstattet. Ist auf
einer Produktion kein Catering verfügbar bzw. nicht geplant, so wird dies dem
Subunternehmer frühzeitig, spätestens jedoch einen Tag vor Arbeitsbeginn,
mitgeteilt.
PAPA MARCO
verpflichtet sich, dem Subunternehmer eine Unterkunft in einem
Mittelklasse-Hotel in einem Einzelzimmer mit Frühstück, ab einer Entfernung von
mehr als 100 km von seinem Heimatort aus gerechnet, zur Verfügung zu stellen.
Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Der
Subunternehmer ist ausdrücklich dazu verpflichtet, seinen Pflichten im Bereich
Arbeits- und Gesundheitsschutz nachzukommen und seine Arbeiten unter Beachtung
der gängigen Verordnungen und Gesetze durchzuführen. Die PAPA MARCO
Basisunterweisung ist durchzuführen bzw. Dritten/Erfüllungsgehilfen/Helfern zu
erläutern. Nichtbeachtung führt zur sofortigen Aufhebung des
Arbeitsverhältnisses ohne Bezahlung.
PSA und Tools
Der
Subunternehmer ist dazu verpflichtet, seine eigene PSA (persönliche
Schutzausrüstung) mitzuführen und diese den zu erledigenden Aufgaben
anzupassen. Weiterhin führt er das notwendige Handwerkzeug und sonstige Tools
mit, die für
die Erfüllung
seiner Stellenbeschreibung notwendig sind. Details wie Bedarf, Transport,
Mehrkosten, usw. sind im Vorfeld mit PAPA MARCO abzustimmen. Kosten, die
rückwirkend geltend gemacht werden, ohne vorherige Absprache, werden nicht
übernommen.
Für sämtliche
Rechtsbeziehungen zwischen PAPA MARCO und dem Subunternehmer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche
gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
(D.) Leistungen
des Auftragnehmers
Dem
Auftragnehmer ist bei der Anfrage durch den Auftraggeber der genaue Ort,
Umfang, Art und Titel/Name der Veranstaltung inkl. Arbeitszeiten und
Stellenbeschreibung mitzuteilen.
Eine
Beauftragung gilt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung. Diese
Auftragsbestätigung wird produktions-/projektbezogener Vertragsbestandteil.
Haftung
Der
Auftragnehmer haftet bei Sach-/Personenschäden gegenüber dem Auftraggeber nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich
auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen
sind. Für Vermögensschäden und entgangenen Gewinn aufgrund von Planungs-
/Beratungsfehlern haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nur für
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
Pflichten des
Auftraggebers
Der
Auftraggeber hat die Pflicht, den Auftragnehmer über den zeitlichen Ablauf
sowie die geplanten Einsatzzeiten zu informieren. Der Auftraggeber stellt dem
Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, die eine
ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen.
Diese, zur Durchführung des Projektes/der Produktion benötigten Unterlagen
werden in einem gesonderten Schreiben vom Auftragnehmer festgelegt und
konkretisiert. Sind die Unterlagen nicht ausreichend, ist eine einvernehmliche
Klärung der Beschaffung oder Erstellung erforderlich. Die Koordination der
Arbeiten obliegt – sofern nicht anders vereinbart – dem Auftraggeber.
Pflichten des
Auftragnehmers
Der
Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, die ihm übertragenen Aufgaben
verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung aller ihm zur Verfügung
stehender Informationen und Kenntnisse auszuführen. Weiterhin verpflichtet sich
der Auftragnehmer dazu, alle Arbeiten gemäß der geltenden Vorschriften und
anerkannten technischen Regeln auszuführen. Über vertrauliche Informationen
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Stillschweigen vereinbart.
Überwachung
von Pflichten des Auftraggebers
Soweit dem
Auftragnehmer vom Auftraggeber oder von Dritten Personal zur Planung und
Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, ist er ohne
besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die Einhaltung des
Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Vorschriften des
Arbeitssicherheitsgesetzes oder sonstiger arbeitsrechtlicher Vorschriften zu
überwachen. Der Auftragnehmer ist ohne besonderen Auftrag nicht verpflichtet,
zu differenzieren, ob es sich bei dem ihm vom Auftraggeber oder Dritten zur
Verfügung gestelltem Personal um Arbeitnehmer, Auszubildende, freie Mitarbeiter
oder Praktikanten handelt. Soweit für einzelne Personen besondere Arbeitszeiten
oder Arbeitnehmerschutzvorschriften zu beachten sind, ist der Auftraggeber
verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter unter Angabe der Beschränkungen
genau zu bezeichnen. Übernimmt der Auftragnehmer aufgrund einer besonderen
Vereinbarung für den Auftraggeber dessen Arbeitgeberpflichten, steht ihm
hierfür eine besondere Vergütung zu. Diese wird zwischen dem Auftraggeber und
dem Auftragnehmer schriftlich gesondert vereinbart.
Leistungsbeschreibung/Leistungsnachweis
Der Umfang,
der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der erstellten
Auftragsbestätigung, dieden Vertrag darstellt. Werden außerhalb des
vereinbarten Leistungsumfangs vom Auftraggeber weitere Leistungen in Auftrag
gegeben, sind diese nach Aufwand zu vergüten. Die Vergütung hierfür wird
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gesondert vereinbart. Soweit Leistungen
des Auftragnehmers nach Menge, Zeit oder Stückzahlen abgerechnet werden,
übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Durchführung des Auftrags
einen Leistungsnachweis. Widerspricht der Auftraggeber den im Leistungsnachweis
aufgeführten Leistungen nicht innerhalb von 5 Werktagen nach dessen Zugang,
obliegt ihm die Beweislast, dass die aufgeführten (Teil-)Leistungen vom
Auftragnehmer nicht oder mangelhaft erbracht wurden. Für die Zustellung des
Leistungsnachweises und des Widerspruchs genügt die Übermittlung per Telefax
oder E-Mail. Eine E-Mail gilt erst dann als zugestellt, wenn dem Auftraggeber
eine Lesebestätigung des Auftragnehmers vorliegt. Als Leistungsnachweis genügt
die Aufstellung der einzelnen Posten auf der Rechnung. Hierdurch ist die
Rechnung gleichzeitig der Leistungsnachweis. Höhenarbeiten werden grundsätzlich
bis zu einer Höhe von 12 m mit Hubarbeitsgeräten durchgeführt. Abweichungen
bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Bereitstellung
von Material
as Material,
welches dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Durchführung des Projektes/der
Produktion zur Verfügung gestellt wird, muss sich in einem sicheren und
gebrauchsfähigen Zustand befinden. Hierbei sind die allgemein anerkannten
Regeln der Technik (DIN, VDE, etc.), die allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die Bestimmungen
der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten. Fällt ein Gerät aus
oder ist aus anderen Gründen nicht zu verwenden, sorgt der Auftraggeber in
angemessener Zeit für Ersatz. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet,
defektes oder nicht den Regeln entsprechendes Material zu verwenden.
Arbeitszeit
Vereinbarte
Tagespauschalen sind auf eintägige Produktionen mit einer maximalen Arbeitszeit
von zehn Stunden bezogen. Ist die Anwesenheit des Auftragnehmers länger als
zehn Stunden auf der Produktion erforderlich, ist dies in Ausnahmefällen
möglich und bedarf vorheriger Anmeldung/Ankündigung. Der vereinbarte Tagessatz
steigt dann proportional um 10% je Stunde. Kalkuliert der Auftraggeber im
Vorfeld mit einer längeren Arbeitszeit ohne dies dem Auftragnehmer mitzuteilen,
werden diese mit 20% je Stunde des Tagessatzes in Rechnung gestellt. Zusätzliche
Leistungen sind nicht berücksichtigt und von den Vertragspartnern im Einzelnen
auszuhandeln.
Arbeitssicherheit
Vor der
Beauftragung ist es die Pflicht des Auftraggebers, den Auftragnehmer über evtl.
Risiken und Gefahren am geplanten Einsatzort vor Aufnahme der Arbeiten
rechtzeitig zu informieren. Der Auftraggeber ist ausdrücklich dazu
verpflichtet, sämtlichen arbeitsrechtlichen Schutzpflichten im Bereich Arbeits-
und Gesundheitsschutz gegenüber dem Auftragnehmer nachzukommen.
Zahlung
Die in
unseren Rechnungen und Auftragsbestätigungen genannten Zahlungsziele sind
verbindlich. Ist eine Rechnung über das vereinbarte Zahlungsziel hinaus
unbezahlt und der Auftragnehmer wird mit weiteren Arbeiten beauftragt, werden
die weiteren Arbeiten vor Beginn der Arbeit sofort und in voller Höhe fällig
und sind in bar dem Auftragnehmer persönlich zu übergeben. Ist unser Kunde
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so schuldet er bei nicht fristgerechter
Zahlung Fälligkeitszinsen i. H. v. 8 % über dem Basiszinsatz. Ist unser Kunde
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, hat er die Vergütungen und alle weiteren
Forderungen aus dem Vertragsverhältnis während des Verzuges mit 5 % über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung
ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderung berechtigt.
Auslagen
Sollte der
Auftragnehmer für produktionsbezogene Kosten (z. B. u.a. Telefonkosten,
Druckkosten usw.) für den Auftraggeber in Vorlage gehen, werden die Auslagen in
einer separaten Rechnung erfasst. Diese Rechnung ist sofort und in voller Höhe
fällig. Zur Aufschlüsselung der Auslagen werden der Rechnung Kopien aller
Originalbelege beigefügt.
Helfer
Werden dem
Auftragnehmer Helfer für die Durchführung einer Produktion zur Verfügung
gestellt, so sollen diese ausgeschlafen, nüchtern, deutschsprachig (im Ausland
zumindest englischsprachig) und mit Veranstaltungstechnik sowie deren
gebräuchlichen Begriffen vertraut sein. Bei Fernbleiben der Helfer hat der
Auftragnehmer umgehend für Ersatz zu sorgen. Pro fehlendem Helfer werden 200 €netto
pauschal in Rechnung gestellt.
Verpflegung/Catering/Unterkunft/Reisekosten
Dem
Auftragnehmer wird ab Arbeitsbeginn eine angemessene Verpflegung für die
Arbeitszeit zur Verfügung gestellt – mindestens eine warme Mahlzeit pro Tag.
Getränke stehen ihm während seiner gesamten Arbeitszeit zur Verfügung. Ist das
Catering unzureichend oder nicht vorhanden, werden die landesüblichen Verpflegungspauschalen
berechnet. Bei Produktionen mit Heimübernachtungen wird pro Tag ebenfalls diese
Pauschale berechnet. Ist auf einer Produktion kein Catering verfügbar bzw.
nicht geplant, so ist dies dem Auftragnehmer frühzeitig, spätestens jedoch
einen Tag vor Arbeitsbeginn, mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
dem Auftragnehmer eine Unterkunft in einem Mittelklasse-Hotel in einem
Einzelzimmer mit Frühstück, ab einer Entfernung von mehr als 80 km oder einer
Fahrtzeit von mehr als 50 Minuten zum Produktionsort zur Verfügung zu stellen.
Pensionen, Jugendherbergen o. ä. werden nur nach vorheriger Absprache
akzeptiert. Reisekosten übernimmt der Auftraggeber in vollem Umfang. Bei
Anreise per PKW 0,30 EUR pro km. Bei Anreise mit der Deutschen Bahn ein 2. Klasse
Ticket inkl. Sitzplatzreservierung und Zubringerkosten per Taxi. Bei Anreise
per Flugzeug ein Economy Class Ticket und Zubringerkosten zum Flughafen per
Taxi bzw. Deutscher Bahn.
Der
Auftragnehmer kann sich zur Ausführung des Auftrags unselbständiger Dritter
bedienen. Der Auftragnehmer hat dabei das Verschulden seines Gehilfen nach
Maßgabe des § 278 BGB zu vertreten.
Der
Auftragnehmer kann den ihm übertragenen Auftrag nach den gesetzlichen Fristen
des § 621 BGB (Anm.: bei tagesabhängiger Vergütung ist dies sogar täglich
möglich) kündigen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere
dann gegeben, wenn der Auftragnehmer gravierende rufschädigende oder moralisch-ethisch
nicht vertretbare Gründe für sich als gegeben ansieht.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche
gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.