Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Papa Marco Sound

PAPA MARCO Sound • Marco Saß • Steinbrinksweg 45 • 31840 Hess. Oldendorf (kurz Papa Marco)

Vertragsbedingungen und rechtliche Hinweise im Bereich Veranstaltungstechnik.

A. Vermietung von Veranstaltungstechnik

  1. Angebote & Vertragsabschluss: Alle Angebote sind freibleibend. Preisbindung: 14 Werktage. Vertrag kommt durch Auftragserteilung zustande.
  2. Haftung: Kunde haftet ab Übergabe für Schäden, Verlust oder Totalschaden in Höhe des Neuwertes. Teilschäden nach Reparaturkosten + Nutzungsausfall. Geräte nur durch fachkundiges Personal bedienen.
  3. Zahlung & Stornierung: Zahlungsziele verbindlich. Stornokosten: bis 30 Tage vor Termin 30 %, bis 10 Tage 50 %, bis 3 Tage 80 %, danach 100 %.
  4. Besondere Pflichten des Kunden: Geräte bei Sturm/Wind sichern, Genehmigungen bei Behörden eigenverantwortlich, Stromversorgung ordnungsgemäß absichern, Geräte pfleglich behandeln, Versicherungsschutz gewährleisten, Geräte frei von Belastungen Dritter, Rückgabe sauber, Zahlungsverzug entbindet PAPA MARCO nicht von Leistungspflicht.
  5. Gerichtsstand & Recht: 31840 Hameln, deutsches Recht gilt.

B. Verkauf von Veranstaltungstechnik

  1. Allgemeines: Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Abweichende Bedingungen nur bei schriftlicher Zustimmung gültig.
  2. Preise & Zahlung: Preise netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Zahlung per Vorkasse, Nachnahme oder Barzahlung. Verzugszinsen: 8 % für Unternehmer, 5 % für Verbraucher.
  3. Lieferung & Eigentumsvorbehalt: Lieferung ab Lager, Risiko trägt Käufer. Eigentum bleibt bis vollständiger Zahlung bei PAPA MARCO. Teillieferungen möglich.
  4. Gewährleistung & Haftung: Gesetzliche Gewährleistung für Fabrikations- und Materialmängel. Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  5. Sonstiges: Deutsches Recht, Gerichtsstand 31840 Hameln. Salvatorische Klausel gilt.

C. Subunternehmeraufträge

  1. Geltungsbereich: Alle Aufträge unterliegen den AGB von PAPA MARCO. Abweichende Bedingungen des Subunternehmers sind ungültig. Auftrag nur schriftlich gültig.
  2. Pflichten & Verhalten: Aufträge nur nach Kenntnis, Erfahrung und ethischer Berufsetikette ausführen. Geheimhaltung aller geschäftlichen Daten. Keine Direktangebote an Kunden. Verletzungen können Konventionalstrafen bis 25.000 € nach sich ziehen.
  3. Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten: Mindestens eine warme Mahlzeit pro Arbeitstag. Unterkunft bei >100 km Entfernung. Reisekosten nach Absprache.
  4. Arbeits- und Gesundheitsschutz, PSA & Tools: Alle gesetzlichen Vorschriften einhalten. Eigene PSA und Werkzeuge selbst verantwortlich.

D. Dienstleistungen des Auftragnehmers

  1. Auftragsannahme & Leistungsumfang: Nur schriftlich bestätigte Aufträge gültig. Leistungsumfang wie vereinbart; zusätzliche Leistungen gesondert vergütet.
  2. Haftung: Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Keine Haftung für entgangenen Gewinn außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
  3. Pflichten Auftraggeber & Auftragnehmer: Auftraggeber liefert Unterlagen, Material und Informationen. Auftragnehmer arbeitet verantwortungsvoll, vertraulich und nach Vorschriften.
  4. Arbeitszeit & Helfer: Maximal 10 h/Tag; Überstunden nach Absprache. Helfer: ausgeschlafen, nüchtern, technisch vertraut.
  5. Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten: Mindestens eine warme Mahlzeit/Tag, Getränke. Unterkunft bei >80 km Entfernung oder >50 Min. Fahrt. Reisekosten nach Absprache erstattet.
  6. Zahlung & Auslagen: Zahlungen nach vereinbarten Zielen. Verzugszinsen 8 % Unternehmer, 5 % Verbraucher. Auslagen werden separat in Rechnung gestellt.
  7. Leistungsnachweis: Auftragnehmer erstellt Nachweis; Widerspruch innerhalb 5 Werktage.
  8. Arbeits- und Materialbereitstellung: Bereitgestelltes Material sicher und gebrauchsfähig. Ausfall: Auftraggeber sorgt für Ersatz.
  9. Sonstiges: Salvatorische Klausel gilt. Kündigungsrechte: gesetzliche Fristen, außerordentliche Kündigung bei wichtigen Gründen.
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